Die Erbschaftssteuerreform 2016 von Lars Ahlbory
Bund und Länder haben sich bei der Erbschaftssteuerreform auf einen Kompromiss verständigt. Das Gesetz ist nun rückwirkend zum 1. Juli 2016 in Kraft getreten. Das Wichtigste: Beginnen Sie rechtzeitig (mind. 2 Jahre) vor der anvisierten Unternehmensnachfolge mit der Planung.
Was wurde seitens der Legislative geändert? Welche Konsequenzen ergeben sich aus diesen Veränderungen für die Unternehmensnachfolge? Diese und weitere Fragen wurden am 21.11.2016 von Herrn Ahlbory beantwortet. Für die Teilnehmer der Veranstaltung und interessierte Dritte stellen wir seine Präsentation hiermit zur Verfügung.
Bei Fragen zur Erbschaftssteuerreform steht Herr Ahlbory selbstverständlich auch Ihnen gerne als Ansprechpartner oder Referent persönlich zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme klicken Sie hier.
Legalese and Disclaimer – Rechtliches
Sie haben sich eine Präsentation von Lars Ahlbory angesehen. Die Inhalte sind stark verkürzt und werden durch den mündlichen Vortrag ergänzt. Keinesfalls ersetzen sie eine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Präsentation sollte deshalb auch unter keinen Umständen als Rechts- / Steuerberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Der Inhalt ist als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie den Referenten kontaktieren.