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N|A|C|H|F|O|L|G|E – ist alles!

Unternehmernachfolge als Punktlandung oder Nachfolge Wege bereiten

Viele Unternehmende tun sich nach vielen Jahrzehnten selbstbestimmtem, unternehmerischem Handeln und in einem Alter, indem Andere längst in Rente sind, schwer, ihr Lebenswerk in jüngere Hände zu übergeben. Eine durchaus risikobehaftete Gemengenlage aus Emotionen, fehlender betriebswirtschaftlicher sowie persönlicher Perspektive, nachlassender Energie und Innovationsmüdigkeit hindern die Senioren/innen daran, loszulassen und cool und sachlich die Nachfolge einzuleiten.
Die junge Unternehmergeneration wird häufig mit hohen Erwartungen konfrontiert, doch die Realität zeigt, dass Kenntnisse, Kompetenzen und ein Gespür für Unternehmertum nicht selbstverständlich gegeben sind. Während viele junge Nachfolger/innen ambitioniert und technikaffin sind, fehlt es nicht selten an praktischer Erfahrung, einem tiefgreifenden Verständnis für betriebswirtschaftliche Zusammenhänge oder der Fähigkeit, den langfristigen Erfolg eines Unternehmens nachhaltig zu sichern. Dazu kommt, dass die Bereitschaft, sich den Herausforderungen und der Verantwortung eines Unternehmens mit voller Hingabe zu stellen, in einigen Fällen begrenzt ist. Diese Unsicherheiten und Defizite können den Übergabeprozess zusätzlich erschweren und die Zweifel der scheidenden Unternehmer/innen an der Nachfolge verstärken. Hinzu kommt, dass es generell nicht leicht ist, geeignete Nachfolger/innen für den eigenen Betrieb zu finden. Oftmals mangelt es an jungen Menschen, die bereit und in der Lage sind, die Anforderungen eines traditionsreichen Unternehmens zu übernehmen und dabei sowohl die unternehmerischen Werte als auch die wirtschaftliche Stabilität zu bewahren.

Wie mächtig ist das Nachfolgethema bei mittelständischen Unternehmen in Deutschland?

Das Nachfolge-Monitoring der KfW 2024 1), vom Januar 2025 zeigt, dass der ohnehin bestehende Engpass bei Unternehmensnachfolgen sich weiter verschärft. Neben dem längeren Verbleib der Inhabenden in den mittelständischen Unternehmen und dem damit einhergehenden Steigen des Durchschnittsalters, ist eine weitere Hauptursache einer fehlenden Nachfolge ist einen geeigneten und passenden Menschen aus der Gründer- oder Nachfolgergeneration zu finden. Die Auswirkungen sind, dass viele Unternehmende sich für die Stillegung der Betriebe entscheiden; insgesamt ziehen 231.000 Unternehmen bis Ende des Jahres 2025 eine Stilllegung in Betracht. Dem gegenüber stehen rund 215.000 Unternehmen mit kurzfristigen Nachfolgelösungen bis Ende 2025 – deren Inhabende im Mittel über 65 Jahre alt sind.

1) KfW Research: Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2024: „Jedes vierte Unternehmen denkt über Geschäftsaufgabe nach – Alter ist Hauptgrund“ vom 10. Januar 2025.

Nachfolge ist eine strategische Unternehmensentscheidung

Die Wahrheit ist: Nachfolge braucht mehr als Zeit. Es ist ein umfangreicher Prozess, der komplex ist, (starke) Emotionen hervorrufen und Generationenkonflikte auslösen kann. Es gibt keinen vergleichbaren betrieblichen Prozess, in den so viele Interessengruppen involviert sind: Abgebende sowie übernehmende Unternehmende, Mitarbeitende, Familienmitglieder, Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und sogar das Finanzamt nehmen Einfluss.
Der Generationenwechsel in einem Unternehmen ist keine Einbahnstraße, sondern eine gemeinsame Chance, die Vergangenheit wertzuschätzen und die Zukunft zu gestalten. Für die ältere Generation liegt der Schlüssel in der Bereitschaft, Vertrauen zu schenken, Wissen weiterzugeben und loszulassen. Für die junge Generation besteht die Herausforderung darin, offen für Lernen zu sein, Verantwortung zu übernehmen und innovative Ideen mit Respekt vor dem Bestehenden zu verbinden. Wenn beide Seiten aufeinander zugehen, Geduld zeigen und die Übergabe als partnerschaftlichen Prozess begreifen, kann ein nachhaltiger und erfolgreicher Übergang gelingen.

Fazit

Die Regelung einer Unternehmernachfolge nimmt einen ähnlich spannenden Raum ein wie die (ursprüngliche) Gründung der Firma. Es ist essentiell, sowohl Brücken zwischen den Generationen als auch ein unternehmerisches Verständnis für die nächste Generation zu antizipieren, zu entwickeln und umzusetzen. Gepaart mit einer positiven Haltung beider Interessengruppen diesen schwierigen Prozess mit talentierten, engagierten Nachfolgebegleiter/innen zu gehen, damit Ende und Neuanfang erfolgreich geplant und vollzogen werden kann. Darüber hinaus haben beide Parteien die unternehmerische Fürsorgepflicht sicherzustellen, damit eine Chance des Arbeitsplatzerhalts im übergebenden Betrieb besteht.

Autoren

Bernd Friedrich [Unternehmer | Nachfolgebegleiter | Netzwerker]

Laura Foddis [Familienunternehmerin | Nachfolgebegleiter | Zertifizierte Business Coach]
Laura Foddis ist Betriebswirtin, zertifizierte Professional Coach (DBVC, IOBC) und Mitglied einer Unternehmerfamilie. Sie blickt auf 13+ Jahre Erfahrung im Mittelstand, Start-Up Umfeld und Purpose Unternehmen in verschiedenen Branchen zurück.
Laura hat innerhalb von Großprojekten abteilungsübergreifend durch weitreichende Veränderungsprozesse begleitet, sowie Teams und Abteilungen aufgebaut.
Sie ist Inhaberin von ,nächstes kapitel‘ Berlin und widmet sich als Expertin für Familienunternehmen der generationsübergreifenden Kommunikation und Ausgestaltung von Nachfolgeprozessen.

Nachfolge als Chance: Tradition bewahren, Innovation fördern, Zukunft gestalten

Stellen Sie sich vor, Sie stehen kurz davor, Ihr Lebenswerk in neue Hände zu übergeben. Wie fühlt es sich an, den Staffelstab weiterzureichen und gleichzeitig sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen nicht nur Bestand hat, sondern floriert? Die Unternehmensnachfolge ist ein entscheidender Moment, der sowohl Herausforderungen als auch enorme Chancen bietet.

Symbolische Darstellung einer Unternehmensnachfolge: Ein älterer Unternehmer übergibt einen Staffelstab an eine jüngere Person, als Zeichen für Tradition und Innovation.

Die Unternehmensnachfolge als zentrale Herausforderung

Die Übergabe eines Unternehmens ist mehr als ein formaler Akt. Sie betrifft die Identität des Unternehmens, seine Kultur und seine Position am Markt.

Spezifische Herausforderungen bei der Nachfolge

  • Wissensverlust vermeiden: Der Abgang von Schlüsselpersonen kann wertvolles Wissen kosten.
  • Kundenvertrauen erhalten: Unsicherheit durch schlecht kommunizierte Änderungen vermeiden.
  • Motivation der Mitarbeitenden sicherstellen: Veränderungen können Ängste auslösen; die Belegschaft muss aktiv eingebunden werden.

Weitere Einblicke in das Thema finden Sie in der Artikelserie zum Generationswechsel.

1. Analyse des bestehenden Geschäftsmodells

Ein zentraler Schritt ist die gründliche Analyse des aktuellen Geschäftsmodell Designs. Dies ermöglicht es, sowohl Stärken und Schwächen als auch externe Chancen und Bedrohungen zu identifizieren.

Warum ist die Geschäftsmodellanalyse wichtig?

  • Anpassung an Marktveränderungen: Märkte und Technologien entwickeln sich rasant.
  • Identifikation von Risiken: Erkennen Sie Bedrohungen durch neue Technologien oder Wettbewerber.
  • Entdeckung von Potenzialen: Nutzen Sie Chancen für Innovation und Wachstum.

Einbindung der jungen Generation

Die Nachfolgenden bringen oft frische Perspektiven und aktuelles Wissen mit. Ihre Einbindung in die Analyse fördert ein gemeinsames Verständnis und erleichtert den Übergang.
Detaillierte Informationen hierzu bietet die Podcastserie „Business Model Hacking“ bei Innovate+Upgrade https://oberwasser-consulting.de/tag/business-model-hacking/

2. Wissenssicherung und -transfer

Der Erfolg der Nachfolge hängt maßgeblich davon ab, wie effektiv das Wissen der erfahrenen Generation an die Nachfolgenden übertragen wird.

Schritt 1: Kernwissen identifizieren

Leitfragen stellen:

  • Welche Prozesse sind essenziell?
  • Wer sind die Schlüsselpersonen?
  • Geschäftsmodell prüfen:
  • Wie beeinflussen neue Technologien das bestehende Modell?
  • Wo liegen Stärken und Schwächen im aktuellen Ansatz?

Schritt 2: Wissen sichern und übertragen

Dokumentation wichtiger Prozesse:

  1. Erfassen Sie Abläufe und Erfahrungen schriftlich.
  2. Mentoring und Zusammenarbeit: Erfahrene Mitarbeitende arbeiten eng mit Nachfolgenden zusammen.

Abgleich mit der Geschäftsmodell-Analyse:

  1. Identifizieren Sie Bereiche, in denen Technologien das Geschäftsmodell gefährden könnten.
  2. Chancen durch Innovation: Finden Sie Möglichkeiten, wie Technologien das Geschäftsmodell verbessern oder erweitern können.

Schritt 3: Vorbereitung auf zukünftige Herausforderungen

  • Workshops und Schulungen: Gemeinsame Veranstaltungen zu aktuellen Trends und Technologien.
  • Strategische Planung: Entwicklung eines Fahrplans für die Integration von Innovationen.

Ausführliche Anleitungen zur Wissenssicherung finden Sie in unserem Artikel „Generationswechsel – Wissenssicherung.“

Illustration disruptiver Technologien wie Künstliche Intelligenz, Blockchain, Cloud Computing, Greentech und Internet of Things, die Chancen und Herausforderungen für Geschäftsmodelle darstellen.

3. Disruptive Technologien: Bedrohung oder Chance?

Technologische Entwicklungen können bestehende Geschäftsmodelle bedrohen, bieten aber auch enorme Chancen für diejenigen, die sie zu nutzen wissen.

Relevante Technologien im Überblick

  • Künstliche Intelligenz (KI): Automatisierung von Prozessen, personalisierte Kundenansprache.
  • Bitcoin und Blockchain: Effiziente Zahlungsprozesse, erhöhte Transparenz, Möglichkeiten zur CO₂-Reduktion.
  • Cloud Computing: Flexibilität und Skalierbarkeit in der IT-Infrastruktur.
  • 3D-Druck: Schnelle Prototypenentwicklung, individualisierte Produktion.
  • Greentech: Nachhaltige Technologien für Energieeffizienz und Umweltschutz.
  • Internet of Things (IoT): Vernetzung von Geräten, um Prozesse zu optimieren und neue Geschäftsmodelle zu ermöglichen.

Auswirkungen auf das Geschäftsmodell

Bedrohungen:

  • Marktanteilverlust: Neue Technologien können zu neuen Wettbewerbern und komplett neuen Märkten führen.
  • Überalterte Prozesse: Veraltete Technologien können ineffizient und kostspielig sein.

Chancen:

  • Innovationsführerschaft: Frühzeitige Adoption kann Wettbewerbsvorteile schaffen.
  • Kosteneinsparungen: Effizientere Prozesse und Ressourcennutzung.
  • Strategien zur Nutzung der Chancen
  • Pilotprojekte starten: Testen Sie neue Technologien in kleinem Rahmen.
  • Partnerschaften eingehen: Zusammenarbeit mit Start-ups oder Technologieanbietenden.
  • Weiterbildung fördern: Investieren Sie in das Know-how Ihrer Mitarbeitenden.

Ein Praxisbeispiel dazu, wie ein Mittelständischer Familienunternehmer zu einer Bitcoinstrategie kam gibt es in dieser Podcastepisode zu hören: https://utxo.solutions/blog/bitcoin-strategie-im-mittelstand

Kundenbindung und Mitarbeitendenintegration

Der Erfolg der Nachfolge hängt auch von der Zufriedenheit der Kundschaft und der Mitarbeitenden ab.

Kundenbindung stärken

  • Transparente Kommunikation: Informieren Sie Ihre Kundschaft über die Nachfolge und zukünftige Pläne.
  • Angebotserweiterung: Nutzen Sie Technologien wie KI, um personalisierte Dienstleistungen anzubieten.
  • Nachhaltigkeit betonen: Greentech und CO₂-Reduktion können das Image verbessern.

Mitarbeitende einbinden

  • Offener Dialog: Binden Sie Mitarbeitende in Entscheidungen ein.
  • Schulungen anbieten: Bereiten Sie das Team auf neue Technologien und Prozesse vor.
  • Wertschätzung zeigen: Anerkennen Sie die Leistungen und fördern Sie die Motivation.

Ihre Ansprechperson bei uns: Peter Rochel

Für eine erfolgreiche Unternehmensnachfolge mit Fokus auf Innovation und Kundenorientierung steht Ihnen Peter Rochel zur Seite.

  • Geschäftsführender Gesellschafter der UTXO Solutions GmbH: Spezialisiert auf Kundenforschung und die Integration von Disruptiven-Technologien im Mittelstand.
  • Inhaber von Oberwasser Consulting: Experte für Unternehmensentwicklung und Nachfolgeprozesse.
  • Autor des JTBD Innovation Frameworks: Ein wirkmächtiges System für qualitative Marktforschung und kundenorientierte Innovation.
  • Gründungsmitglied des Bitcoin Bundesverbands e.V.: Engagiert sich aktiv für die Förderung und Aufklärung rund um Bitcoin in Deutschland.
  • Mitglied von RheinFolge e.V.: Teil eines starken Netzwerks für Unternehmerinnen, Unternehmer und Nachfolgende.

Unterstützung durch RheinFolge e.V.

Profitieren Sie von individuellen Beratungen, Workshops und einem starken Netzwerk durch RheinFolge e.V., um die Herausforderungen der Nachfolge aktiv anzugehen.

Fazit

Die Unternehmensnachfolge ist mehr als ein Generationswechsel – sie ist eine einzigartige Chance, Tradition zu bewahren und gleichzeitig die Zukunft zu gestalten. Durch eine gründliche Analyse des Geschäftsmodells, effektive Wissenssicherung und die strategische Integration disruptiver Technologien können Sie Ihr Unternehmen nachhaltig stärken.
Handeln Sie jetzt und nutzen Sie die Möglichkeiten, die sich Ihnen bieten. Kontaktieren Sie Peter Rochel, um die nächsten Schritte zu planen und Ihr Unternehmen zukunftsfähig aufzustellen.

MOPEG

Autor: Lars Ahlbory

Im Zuge des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) (BGBl. I, S. 3436) hat der Gesetzgeber das Recht der Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) mit Wirkung zum 1.1.2024 grundlegend reformiert.

Die Änderungen betreffen insbesondere die Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):

  • Neuregelungen im Überblick
  • Gesellschaftsregister (§ 707 BGB n.F.)
  • Klare Regelung der Haftungsfragen (§ 721 BGB n.F.)
  • Regelung zum Beteiligungsverhältnis (§ 709 BGB n.F.)
  • Abschaffung des Gesamthandsvermögen, Weitergeltung nur für steuerliche Zwecke
  • Regelung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen (§ 711 BGB n.F.)
  • Regelung der Vertretungsmacht (§ 720 BGB n.F.).
  • Regelung zur Auflösung der Gesellschaft

Neuregelungen im Überblick:

Der Kaufmannsbegriff bleibt bestehen. Somit wird die Trennung zwischen (handels-)gewerblichen Personengesellschaften und nicht gewerblichen Personengesellschaften aufrechterhalten. Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) unterliegen deshalb weiterhin dem Sonderprivatrecht der Kaufleute.
Zusätzlich erfolgt eine systembildende Trennung zwischen rechtsfähiger und nicht rechtsfähiger Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Das gesetzliche Leitbild der GbR wird von der nicht rechtsfähigen Gelegenheitsgesellschaft auf die rechtlich verselbständigte und auf Dauer angelegte Gesellschaft umgestellt. Dies ermöglicht es, die GbR als Grundform für alle rechtsfähigen Personengesellschaften (OHG, KG, PartG) auszugestalten. Damit geht notwendigerweise eine höhere Regelungsdichte der §§ 705 ff. BGB einher.
Eigene Regelungen bestehen für die GbR, die nach dem gemeinsamen Willen der Gesellschafter nicht am Rechtsverkehr teilnehmen (§ 740 BGB).

Gesellschaftsregister

Da die GbR über keine unmittelbare Publizität verfügt, kann die Publizität insbesondere im Hinblick auf ihre Existenz, Identität und ordnungsgemäße Vertretung nur mittels eines öffentlichen Registers hergestellt werden.
Allerdings ist die Registrierung freiwillig und nicht Voraussetzung für die Erlangung der Rechtsfähigkeit. Dies dient der Erhaltung der Flexibilität der GbR als Auffangrechtsform.
Gleichwohl wird aus Gründen der Transparenz der Gesellschaftsverhältnisse für bestimmte Rechtsvorgänge eine vorherige Registrierung der GbR erforderlich (z.B. Erwerb von Grundstücksrechten).
Zusätzlich müssen Änderungen im Gesellschaftsverhältnis einer registrierten GbR fortwährend zur Eintragung in das Gesellschaftsregister angemeldet werden. Zweck ist es, das Gesellschaftsregister aktuell zu halten. Eine Löschung der Gesellschaft ist nach Ausübung des Eintragungswahlrechts nicht mehr auf freiwilligen Antrag hin möglich. Schließlich werden zur Vervollständigung der Vorschriften über das Gesellschaftsregister, Regelungen über den Wechsel, von einer in einem Register eingetragenen Personengesellschaft in ein anderes Register eingeführt (sog. Statuswechsel).

Klare Regelung der Haftungsfragen

Das Gesellschaftsvermögen ist der Gesellschaft und nicht mehr ihren Gesellschaftern zur gesamten Hand zugeordnet. Eine Haftungserleichterung für Gesellschafter untereinander und im Verhältnis zur Gesellschaft (eigenübliche Sorgfalt, § 708 a. F. BGB wird abgeschafft. Die Gesellschaft haftet für ihre Verbindlichkeiten selbst und ihre Gesellschafter müssen für diese Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner persönlich und uneingeschränkt einstehen (§ 721 BGB n.F). In der Sache entspricht dieses Haftungsregime dem der OHG.

Regelung zum Beteiligungsverhältnis

Statt wie bisher nach Köpfen, orientiert sich das Beteiligungsverhältnis und die Stimmkraft zukünftig an den Beiträgen (§ 709 Abs. 3 BGB n. F.). Die Beiträge stellen insoweit das Gesellschaftsvermögen dar (bisher bei Gesellschaftern gesamthänderisch gebundenes Vermögen) und können in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks bestehen, z. B. Geldeinlage oder Dienstleistung.

Abschaffung des Gesamthandsvermögen, Weitergeltung nur für steuerliche Zwecke
Zukünftig gibt es kein Gesamthandsvermögen mehr. Sinngemäß gelten die folgenden Vorschriften: § 39 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 AO, § 2a ErbStG, § 24 GrEStG.

Regelung der Übertragung von Gesellschaftsanteilen

Die Übertragung eines Gesellschaftsanteils ist mit Zustimmung der anderen Gesellschafter möglich (§ 711 BGB n.F.). Erstmals wird damit die Übertragbarkeit von Anteilen an einer Personengesellschaft kodifiziert und die bisherige Rechtspraxis in Gesetzesform gegossen.

Regelung der Vertretungsmacht

Geschäftsführung und Vertretung stehen allen Gesellschaftern nur gemeinschaftlich zu (§§ 715, 720 BGB n. F). Abweichende Regelungen sind vertraglich möglich. Die Vertretungsmacht ist unbeschränkt und kann im Gesellschaftsvertrag auch nicht mit Wirkung gegenüber Dritten beschränkt werden (§ 720 Abs. 3 BGB n. F.). Die Vertretungsmacht ist ins Gesellschaftsregister einzutragen – damit entfällt das Erfordernis, Vollmacht von allen Gesellschaftern an die vertretungsberechtigten Gesellschafter ggf. in notariell beglaubigter Form zu erteilen.

Regelung zur Auflösung der Gesellschaft

Als Konsequenz aus der Umstellung des gesetzlichen Leitbilds und im Interesse der Kontinuität der Gesellschaft werden die in der Person des Gesellschafters liegenden, bisherigen Auflösungsgründe nunmehr zu Ausscheidensgründen umgewandelt (wie bereits zuvor bei der OHG). Die Gesellschaft ist nicht mehr auf eine Fortsetzungsklausel im Gesellschaftsvertrag angewiesen, wenn ein Gesellschafter stirbt, kündigt oder kraft Gesetzes aus der Gesellschaft ausscheidet.

N | A | C | H | F | O | L | G | E ist alles! Der erste Kontakt zum Unternehmen: Kurzportrait und Betriebsexposé

von Bernd Friedrich, September 2024

„Warum und wozu benötige ich überhaupt Kurzportait und Betriebsexposé?“
Ein aussagekräftiges Kurzportrait bzw, Betriebsexposé, oft auch Verkaufsexposé, Verkaufsprospekt, Factbook oder auch Dossier genannt, ist das Dokument, mit dem potentielle (Kauf-)Interessierte zum ersten Mal mit dem Betrieb im Detail in Berührung kommen. Wo finden Kurzportrait und Betriebsexposé in dem Gesamtprozess der Unternehmensnachfolge ihren Niederschlag? Wann und inwiefern sind solche Unterlagen aussagekräftig? Welche Inhalte sind wichtig aus Sicht eines Nachfolgenden? Was unterscheidet das Kurzportrait vom Betriebsexposé?

Strukturelle Einordnung des Kurzportrait bzw. Betriebsexposés
Nachfolgende, die sich für einen Betrieb interessieren, benötigen zunächst einige wichtige Informationen im Detail zum übernehmenden Betrieb. Sie finden diese Informationen in einem Kurzportrait und falls eine Vertraulichkeitserklärung mit dem abgebenden Unternehmenden geschlossen wurde, in einem Betriebsexposé.
Sowohl das Kurzportrait als auch das Betriebsexposé gehören im Rahmen des Unternehmensnachfolgeprozesses zum Schritt der Vorbereitung der Nachfolgeregelung. Diese Unterlagen haben einen deklaratorischen Zweck und enthalten wichtige Informationen vom Betrieb, die in einer gewissen Tiefe aufbereitet, dargestellt und veröffentlicht sind.
Diese Dokumente nutzt im ersten Schritt der Abgebende, um sich ein klares Bild davon zu machen, was genau verkauft werden soll und denkt den gesamten Prozess des Firmenverkaufes schon mal vor. Die Fakten, Daten und Zahlen des Betriebes werden zunächst analysiert, zusammengetragen, einsortiert und strukturiert und in einer Unterlage bedarfsorienti aufbereitet. Das bedeutet, die Dokumente sind inhaltlich und optisch so aufbereitet, dass sie den Leser inspirieren und bewegen, sich weiter mit dem Betrieb zu beschäftigen.

Aufbau und Inhalte von Kurzportait und Betriebsexposé
Das Kurzportrait beinhaltet nur sehr wenige Informationen. Man kann es auch als eine Zusammenfassung des Betriebes bezeichnen. Es wird nicht der Name des zu verkaufenen Betriebes genannt, sondern in welcher Branche dieser nachhaltig unterwegs war. In diesem Dokument ist die ungefähre Lage des Betriebes, rudimentäre Informationen zum Betrieb, Anzahl der Mitarbeitenden und der Betriebsimmobilie erkennbar sein.
Auch wenige Sätze über den Geschäftszweck des Betriebes und Aussagen zur Zielkundschaft sind für den Leser hilfreich.
Zur Ersteinschätzung der betriebswirtschaftlichen Situation des vorliegenden Betriebes werden ebensolche Kennzahlen (in aggregierter Form) je Geschäftsjahr eingefordert. Auch eine konkrete Aussage zu dem angebotenen Verkaufspreis des Betriebes darf nicht fehlen.
Um den Betrieb auch von seinen qualitativen Eigenschaften darzustellen, sind Alleinstellungsmerkmale oder Besonderheiten zu erwähnen, um beim Leser auch weiteres Interesse für diesen Betrieb weiter zu wecken.
Das Betriebsexposé hingegen veröffentlicht deutlich mehr Inhalte zum Betrieb. Es lässt sich untergliedern in einen Informations- und Zahlenteil.
Der Informationsteil fasst das Geschäftsmodell zusammen, informiert über die Geschichte des Unternehmens bis zum heutigen Tage, die Mitarbeiter- und Organisationsstruktur sowie den oder die Standort(e) des Unternehmens. Er gibt einen groben Überblick über die Produkte und Dienstleistungen sowie über Kunden- und Lieferantenbeziehungen. Ein Zukunftsausblick sowie ein Einblick in den Ablauf und die Struktur der geplanten Transaktion runden den Informationsteil ab.
Der Zahlenteil gibt einen wesentlichen Überblick über die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens in der Vergangenheit, ergänzt um eine zukünftige konservativ-realistische Zukunftsplanung / Prognose. Grundlage hierfür sind zumeist die drei vergangenen bzw. zwei folgenden Geschäftsjahre. Mögliche außergewöhnliche Sondereffekte wie zum Beispiel Umsatzeinbrüche durch die Covid-Pandemie oder auch Besonderheiten im Geschäftsmodell werden manchmal in den Zahlenteil integriert. Zur Darstellung des Zahlenteils ist vorher eine Unternehmensbewertung notwendig. In vielen Unternehmensexposés findet sich oft nur das reine Zahlenwerk der Bewertungsgundlagen. Auch eine graphische Darstellung über mehrerer Geschäftsjahre, die den Verlauf der einzelnen Kennwerte aufzeigt, gibt dem Leser einen Überblick über die Entwicklung.
Neben den inhaltlichen Informationen zum Betrieb müssen beide Dokumente optisch attraktiv und modern gestaltet sein. Dazu gehören u.a. ein ansprechendes, auf den Geschmack von jungen Nachunternehmenden ausgerichtetes Design, gute Bilder usw., die das Ganze auflockern und für sie attraktiv machen (es liegt im Auge des Betrachters).

Analoge oder gedruckte Form
Vor einigen Jahren waren gedruckte Betriebsexposés bzw. Kurzportraits noch das Mittel der Wahl für den Verkaufsprozess eines Betriebes. Mittlerweile hat sich der Austausch von Kurzportraits- bzw. Betriebsexposéunterlagen in elektronischer Form durchgesetzt. Das bedeutet, es werden elektronische Dateien erstellt. Eine häufig gestellte Frage ist hier das Thema Vertraulichkeit, da ein elektronisches Dokument sehr einfach per E-Mail weiterverteilt werden kann. Über digitale Wasserzeichen lassen sich hier jedoch auch Sicherungsmechanismen einbauen, welche die Vertraulichkeit der übergebenen Daten in der digitalen Welt sicherstellen. Darüber hinaus sind die elektronischen Dateien passwortgeschützt zu erstellen und zu versenden, damit das gezielte Abfließen von Daten deutlich erschwert wird.

Datenschutz
In der DSGVO gibt es keine speziellen Regelungen für den Verkauf von Unternehmen. In ein Kurzportrait bzw. Betriebsexposé gehören auf gar keinen Fall personenbezogene Daten von Mitarbeitenden, Bilder von Mitarbeitenden, Kunden oder Lieferanten. Um das zu verhindern, empfehlen wir die entsprechenden Daten zu anonymisieren und zu verdichten bzw. zu clustern. Diese Darstellung ist auch deshalb klug, weil mit einer Veröffentlichung der nichtanonymisierten Daten wird nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Darüber hinaus werden auch ohne Not keine wichtigen Detail-Informationen über den zu verkaufenden Betrieb preisgegeben. Häufig sind auch sogenannte „Spione“, die sich über Betriebe informieren wollen, unter den (Kauf)Interessenten zu finden.

Zusammenfassung
Aus Sicht der Nachunternehmenden sind gut gemachte und aufbereitete bzw. aussagekräftige Unterlagen zum Betrieb sehr wertvoll, denn es vermittelt zum einen eine überzeugende Auseinandersetzung des Abgebenden mit dem Nachfolgeprozess und zum anderen das aktive Werben um potentielle insbesondere Nachunternehmende.
Die Interessierten müssen die Unterlagen lesen und verstehen, um die Vergangenheit, Gegenwart und die Zukunft (an der er/sie glauben soll) des Betriebes nachzuvollziehen.
Neben den harten Zahlen, Daten und Fakten müssen auch die ideellen Werte des Betriebes dargestellt werden.
Auch die Aufmachung des Kurzportraits und des Betriebsexposés muß die interessierten Nachunternehmenden animieren. Das erfolgt mit gut lesbaren Informationen, lebendigen Bildern sowie Farben und Design.

Damit diese Botschaften kundenfokussiert ausgesendet wird, empfehlen wir das Erstellen der Unterlagen von einem erfahrenen und geeigneten Profi durchführen zu lassen. In der Regel haben die Abgebenden ihre „eigene“ Sichtweise der inhaltlichen Darstellung auf den eigenen Bertrieb und treffen damit nicht unbedingt auf die Erwartungshaltungen an Informationen, den Geschmack von Nachunternehmenden, die in der Regel deutlich jünger sind.

Zum Autor
BERND FRIEDRICH [Unternehmer | Nachfolgebegleiter | Netzwerker]
ist Dipl.-Wirtschaftsingenieur, Fachrichtung Maschinenbau. Er verfügt über 2 Jahrzehnte Erfahrung in HR-Funktionen bei internationalen Konzernunternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Bernd Friedrich hat im Zuge der Übernahme des Geschäftszwecks einer damals bestandenen Unternehmung in Köln seine Unternehmertätigkeit aufgenommen und blickt als geschäftsführender Gesellschafter der CORRECT Unternehmensvermittlung GmbH in Brühl und als Nachfolgebegleiter auf 10+ Jahre zurück. Mit sanfter Hand und konkretem Blick auf den Gesamtprozess, begleitet er abgebende Unternehmende in dem nicht trivalen und emotionalen Ablauf einer Nachfolgeregelung und hat 20+ Unternehmen die Nachfolgeregelung ermöglicht. In Workshops teilt Bernd Friedrich mit den künftig abgebenden Unternehmenden seine Expertise zum Gesamtprozess und berichtet aus der erlebten Praxis.

Nachfolge-Herausforderungen zwischen den Formalitäten

von Annegret Garschagen, August 2024

Alex ist seit Jahren darauf vorbereitet das Unternehmen seines Vaters zu übernehmen. Es gibt Pläne sowie Übergangsfristen und rechtlich ist im Prinzip alles geregelt. Es herrscht eine scheinbar große Einigkeit, wie das ganze ablaufen soll. Doch je mehr es auf die finale Übergabe und damit den Rückzug des Vorgängers, seinem Vater, zugeht, desto öfter kommt leise Sand ins Getriebe. Irritationen werden häufiger, Absprachen scheinbar nicht eingehalten, der geplante Rückzug aus dem operativen Kundengeschäft wird immer wieder verschoben. Klar, dafür gibt es immer einen scheinbar plausiblen Grund – aber de facto spürt Alex, dass da was nicht stimmt und leidet unter dem Verdacht, sein Vater traue ihm die Sache doch nicht so recht zu.

Leider ist das keine weit hergeholte Konstruktion, sondern etwas, das wir vom RheinFolge e.V. bei der Begleitung von Unternehmen in der Übergangs-Phase desöfteren erleben. Schwierig ist eine solche Dynamik leider direkt in mehrfacher Hinsicht:

==> Es belastet die familiäre Vertrauens-Beziehung nachhaltig – das gilt natürlich auch für außerfamiliäre Nachfolgebeziehungen.
==> Die Irritationen schwingen im ganzen System Unternehmen mit – die Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen bekommen das mit. Es können ungünstige Koalitionen entstehen, die sich negativ auf die Unternehmensentwicklung und das Image auswirken.
==> Energie und Zeit, die für Innovation, Digitalisierung und zukunftsfähigen Ausbau der Geschäftsfelder benötigt wird, wird durch die Konflikte aufgezehrt, auch wenn sie nur subtil ablaufen. Stillstand – ja, sogar Rückschritt – kann die Folge sein.

Um diese Dynamik von vornherein auszubremsen, möchte ich Ihnen heute 3 simple Empfehlungen geben, die -beherzt und richtig umgesetzt- direkt Abhilfe verschaffen.

Operatives Time-Out
Führen Sie einmal im Monat ein Meeting ein, in dem es nur um das Voranschreiten des Prozesses, Strategisches und die gegenseitigen Erwartungen geht– nicht um Entscheidungen auf der Ebene des operativen Tagesgeschäftes. Schaffen sie dafür ein Setting, das Diskretion und eine vertrauensvolle Atmosphäre ermöglicht.

Folgende Fragen können dabei ein hilfreicher Leitfaden sein:

==> Wie geht es mir mit unserem geplanten Prozess?
==> Welche Wünsche habe ich an Dich?
==> Wo brauche ich Unterstützung?
==> Wo möchte ich mehr Einfluss/Gestaltungsfreiheit?
==> Was fällt mir schwer? (z.B. was fällt mir schwer loszulassen? Oder: welcher Verantwortungsbereich fällt mir noch schwer und was hilft mir, darin sicherer zu werden?)
==> Was entscheiden wir aufgrund des gegenseitig Gehörten miteinander? Ökocheck: tragen wir die Entscheidung wirklich mit? Wenn wir innerlich schwanken: welche Vorbehalte haben wir?

Rückzug
Planen Sie als Vorgänger Ihren Rückzug realistisch und überlegen Sie sich, was Ihnen hilft, loslassen zu können. Dazu gehört auch, sich rechtzeitig zu überlegen, was Sie sich für Ihre Verabschiedung wünschen. Verabschiedungen gibt es viele: von Kunden und langjährigen Geschäftspartnern (zumindest in der Rolle als geschäftsführender Inhaber), von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Vielleicht möchten Sie ja sogar zusätzlich in einer eher privaten Runde von Familie, Freunden und Weggefährten auf das Geleistete anstoßen und das Kapitel würdig schließen. Alles, was Ihnen hilft, bewusst auszusteigen und Ihren Anteil am Unternehmen zu würdigen, unterstützt einen „echten Ausstieg“ aus der alten Rolle. Und ja, es gibt auch den „unechten Rückzug“ – den haben Sie z.B., wenn Sie noch lange als Berater im Hintergrund agieren (so das definierte Rollenprofil) und dennoch regelmäßig in operative Geschäftsentscheidungen eingreifen. Machen Sie sich klar, dass damit auch immer eine Grenzüberschreitung gegenüber der aktuellen Nachfolge einhergeht.

Vision und Zukunftsszenarios:
Erlauben Sie sich als Nachfolger eigene Ideen und Visionen bewusst zu entwickeln. Nicht nur punktuell, sondern als umfassendes Zukunftsszenario für die Unternehmensentwicklung. Was wie eine Bagatelle und nach „Kernaufgabe Unternehmertum“ klingt, ist tatsächlich nicht immer selbstverständlich. Das hat meiner Erfahrung nach sehr unterschiedliche Gründe. Hilfreich ist es hier auch eine „Taskforce“ aus allen Perspektiven des Unternehmens um sich zu scharen, um auch das Wissen des Systems ausreichend zu berücksichtigen und zu würdigen. Gleichzeitig fördert das Eingebundensein die Akzeptanz für Veränderungsvorhaben. Geben Sie gleichzeitig aber auch der Frage „Was möchte ich bewahren?“ ausreichend Raum und kommunizieren auch das auf angebrachte Weise im Unternehmen. Bei all diesen Überlegungen kann -teilweise sollte- auch der Vorgänger mit seinen Erfahrungen, seinem Know-How und seinen Ideen noch mit eingebunden sein. Inwiefern, ist sicherlich eine Entscheidung, die im Einzelfall unterschiedlich zu bewerten ist.

Grundsätzlich kommt es bei der Kommunikation von Veränderungsvorhaben auf Fingerspitzengefühl, den richtigen Zeitpunkt und auch eine kluge Reihenfolge an. Nicht selten kommt es vor lauter schwungvoller ad-hoc-Veränderung zu Irritationen im System, die unnötig sind. Entweder weil noch kein Verständnis und damit auch keine Akzeptanz im Unternehmen existiert oder weil die Belegschaft das Gefühl vermittelt bekommt, alles, was sie bisher gemacht haben, sei jetzt „unnütz“. Innovation, neue Geschäftsfelder, Digitalisierung: Ja, unbedingt! Nur bitte in einer Dosis, in der ein gesunder Wandel erfolgen kann.

Zur Autorin: Annegret Garschagen begleitet als Coach und Organisationsentwicklerin Unternehmer:innen und Unternehmerteams in der Nachfolge. Mit ihrem psychologischen und betriebswirtschaftlichen backround begleitet sie die komplexen Situationen als Sparring über einen längeren Zeitraum hinweg.