Author Archives: Florian Suchan

Präsentationen zum Rheinischen Nachfolgetag 2019

Rheinischer Nachfolgetag 2019

Wir freuen uns über das rege Interesse und die zahlreichen Teilnehmer des Rheinischen Nachfolgetags 2019. Wie gewünscht, stellen die Dozenten den Teilnehmern sowie allen Verhindert- aber gleichwohl Interessierten gerne ihre Präsentation zur Verfügung. Um zur Präsentation zu gelangen klicken sie bitte einfach auf den gewünschten Beitrag. Zu den Kontaktdaten der Dozenten gelangen Sie durch einen Klick auf deren Namen.


17:15 – 18:00 Uhr: Block 1

Wie viel ist mein Unternehmen wert?
Klaus Kunz (RheinFolge e.V., Concess)

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?
Markus Marx (Sparkasse KölnBonn)


18:15 – 19:00 Uhr: Block 2

Welche steuerlichen und rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es?
Dr. Lars Göhmann (RheinFolge e.V., Notare Höfinghoff Göhmann)
RA & StB Lars Ahlbory, LL.M. (RheinFolge e.V., Ahlbory Garbe & Partner)


19:15 – 19:45 Uhr: Block 3

Wie finde ich einen geeigneten Nachfolger?
Angelika Nolting (IHK Köln)

Wie fange ich nun mit meiner Nachfolgeplanung an und welche verschiedenen Möglichkeiten gibt es?
Mag. jur. Florian B. Suchan (RheinFolge e.V., florian suchan CONSULTING)

 

Legalese and Disclaimer – Rechtliches

Bitte beachten Sie: Die Inhalte der Präsentationen sind stark verkürzt und werden durch den mündlichen Vortrag ergänzt. Keinesfalls ersetzen sie eine Rechts- oder Steuerberatung. Diese Präsentation sollte deshalb auch unter keinen Umständen als Rechts- / Steuerberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Der Inhalt ist als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie den oder die Referenten kontaktieren.

Rheinischer Nachfolgetag 2019: Anmeldungen wieder möglich

Liebe Interessenten,

nach Rücksprache mit unserem Mitveranstalter und Kooperationspartner konnten wir die Platzzahl erhöhen. Es sind daher noch ein paar wenige Restplätze verfügbar. Die Anmeldemaske ist also wieder freigeschaltet und Sie können sich hier anmelden:

https://www.ihk-koeln.de/U0210019021.AxCMS

Hinweis: Rheinischer Nachfolgetag 2019 ist ausgebucht!

Wir möchten Sie hiermit darüber informieren, dass der Rheinische Nachfolgetag 2019 leider bereits ausgebucht ist. Die IHK Köln bietet Ihnen allerdings die Möglichkeit an, sich unter nachfolgendem Link auf eine Warteliste einzutragen: https://www.ihk-koeln.de/202842.

Einladung: Rheinischer Nachfolgetag 2019

Gerne laden wir Sie ein zum Rheinischen Nachfolgetag 2019.  

Die Veranstaltung wird mit Impulsvorträgen und Praxisbeispielen die Dringlichkeit des Themas Unternehmensnachfolge beleuchten und verschiedene Wege und Gestaltungsmöglichkeiten aufzeigen. Im Anschluss haben Sie bei Snacks und Getränken die Möglichkeiten mit den Teilnehmern und Referenten ins Gespräch zu kommen. 

Der Rheinische Nachfolgetag wird dieses Jahr veranstaltet durch RheinFolge e.V. und der Cologne Business School in Kooperation mit der IHK KölnDer Rheinische Nachfolgetag 2019 findet statt:

am Donnerstag, 12. September 2019, 17:00 Uhr
in der Cologne Business School (CBS)
Hardefuststraße 1 in D – 50677 Köln

Die Teilnahme ist kostenlos. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird um eine Anmeldung bis zum 2. September gebeten. Melden Sie sich gerne unter dem nachfolgenden Link an: https://www.ihk-koeln.de/202842

Mehr Informationen finden Sie hier:

Einladung zur Veranstaltung vom 12.09.2019_Rheinischer Nachfolgetag_S.1

Einladung zur Veranstaltung vom 12.09.2019_Rheinischer Nachfolgetag

 

Unternehmensnachfolge _ Logo RheinFolge e.V. Logo_CBS

in Kooperation mit:

Logo IHK Köln

BAG: Ablösung durch verschlechternden Tarifvertrag bei kongruenter Tarifbindung bleibt möglich!

Bei einer Unternehmensnachfolge stellen sich regelmäßig allerlei arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit § 613a BGB. Zur Ablösung von Tarifverträgen bei Betriebsübergang, dem Antragsgrundsatz, der Auslegung eines Änderungstarifvertrags und dem Verschlechterungsverbot hat sich das BAG nunmehr erstmals nach der vielbeachteten Scattalon-Entscheidung des EuGH (s. hierzu etwa: Steffan NZA 2012, 473) positioniert. In dem Urteil vom 23. Januar 2019 – 4 AZR 445/17, das erst kürzlich veröffentlicht wurde,  heißt es:

Leitsätze:

Nach § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB werden die beim Betriebsveräußerer durch Rechtsnormen eines Tarifvertrags unmittelbar und zwingend geregelten Rechte und Pflichten der Arbeitsverhältnisse durch die für dieselben Regelungsgegenstände bestehenden tarifvertraglichen Regelungen, an die der Betriebserwerber und der Arbeitnehmer gebunden sind – „kongruente Tarifgebundenheit“ – abgelöst. Die Ablösung erfolgt grundsätzlich unabhängig davon, ob sich für die übergegangenen Arbeitsverhältnisse die Arbeitsbedingungen verbessern oder verschlechtern. Aus der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache „Scattolon“ (EuGH, 6. September 2011 – C-108/10) folgt kein allgemeines Verschlechterungsverbot.

Stellungnahme:

Mit seiner Entscheidung macht das BAG nunmehr deutlich, dass es bei bestehender kongruenter Tarifbindung an seiner Rechtsprechung festhält, wonach eine Ablösung durch einen verschlechternden Tarifvertrag möglich ist. In der Beratungspraxis lohnt sich daher weiterhin ein Blick auf tarifvertragliche Regelungen und etwaige Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Unternehmensnachfolge. Das ist sinnvoll um das zu übergebende Asset attraktiv halten zu können und Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang nicht ungerechtfertigt besser zu stellen. Wenn Sie hierzu Fragen haben, sprechen Sie mich gerne an.