Author Archives: Ismail Halabi-Sillmann

UNTERNEHMENSVERKAUF –DER PROZESS MIT EINEM NACHFOLGEBEGLEITER

UNTERNEHMENSVERKAUF –
DER PROZESS MIT EINEM NACHFOLGEBEGLEITER

Eine erfolgreiche externe Unternehmensnachfolge wird strukturiert geplant, konsequent und professionell umgesetzt. Deshalb sollte man diesen Verkaufsprozess mit einem Nachfolgebegleiter begehen. Der Nachfolgebegleiter muss im Vorfeld angesprochen werden, damit der abgebende Unternehmer rechtzeitig mit ihm den Nachfolgeprozess starten kann. Nachfolgeregelung ist eine strategische Aufgabenstellung eines jeden Unternehmers. Von der Beauftragung eines Nachfolgebegleiters bis zum erfolgreichen Verkauf des Unternehmens muss mit einer Dauer zwischen 9 bis 15 Monaten gerechnet werden.

Vorbereitung

Vor dem Verkaufsprozesses werden die Gründe für den Verkauf erörtert und mögliche Käufertypen diskutiert. Es wird gemeinsam ein grober Zeitplan für den Verkaufsprozess festgelegt. Basierend auf  den vorliegenden Zahlen / Daten/ Fakten des Unternehmens und den geführten Gesprächen, nimmt der Nachfolgebegleiter eine Unternehmenswertbetrachtung vor. Das Ergebnis wird mit der Kaufpreiserwartung des Veräußerers abgeglichen. Der tatsächliche Kaufpreis wird auch durch nicht monetäre Einflussgrößen beeinflusst und ist am Ende das Verhandlungsergebnis zwischen den Parteien. Ergibt sich ein marktfähiger sowie abgestimmter (Verkaufs-)Preis für das Unternehmen,
wird ein Kurzportrait (Teaser) zum Unternehmen für die Erstansprache der Interessenten erstellt und mit dem Unternehmer abgestimmt. In diesem Dokument werden „Ross und Reiter“ nicht benannt, sondern nur sehr rudimentäre Daten zum Unternehmen. Es werden zum Beispiel die Branche, die Region des Firmensitzes, die Anzahl der Mitarbeitenden, der Geschäftszweck, die Umsätze, die EBIT-Margen und der (Verhandlungs-)Kaufpreis veröffentlicht. Zur weiteren Begeisterung der „echten“ (Kauf-)Interessenten muss ein Betriebsexposé vorliegen. In diesem sind detaillierte und aussagekräftige Daten zum Unternehmen preisgegeben. Das „Papier“ muss gut, attraktiv und professionell gestaltet sein. Der Interessent soll mit diesem animiert werden, sich mit dem Unternehmen sowie mit dem Unternehmer weiter zu beschäftigen.

Identifizierung

Anhand eines Suchprofils werden potenzielle Käufer identifiziert. Je nach Unternehmen kommen hierfür Strategen, Investoren mit mehreren Beteiligungen, MBI-Kandidaten oder eine Kombination dieser Möglichkeiten in Frage. Bei der Bestimmung der Auswahl potenzieller Käufer handelt es sich im Ergebnis um die sogenannte Shortlist. Durch das Netzwerk des Nachfolgebegleiters und ergänzende Datenbanken werden die Entscheider / Interessenten angesprochen, das Interesse hinterfragt bzw. geweckt und das Kurzportrait zur Entscheidungsfindung übergeben. In den nachfolgenden Gesprächen wird die Ernsthaftigkeit des Interesses der Kandidaten geprüft. Will ein Interessent mehr zum Betrieb erfahren, wird im nächsten Schritt eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non Disclosure Agreement) mit ihm abgeschlossen und erst dann dürfen „Ross und Reiter“, also Name des Unternehmen genannt werden. Das geschieht mit der Übergabe des Betriebsexposés an den Interessenten. Vor dem ersten Zusammentreffen von Verkäufer und Interessent prüft der Nachfolgebegleiter eignungsdiagnostisch dessen Fähigkeiten, Erfahrungen, Wertestruktur, finanzielle Potentiale und den unternehmerischen Impetus des Interessenten. Bei Eignung schlägt er den Kandidaten zum ersten Zusammentreffen (Gespräch im Betrieb) mit dem abgebenden Unternehmer vor.

Verhandlung

In der Verhandlungsphase finden (u.a. vor Ort im Unternehmen) mehrere Gespräche zwischen dem Abgebenden und den Interessenten statt. Hierbei stehen nicht nur das Kennenlernen, das Abklären von Fragen zum Betrieb, sondern auch die persönliche Wahrnehmung und der Eindruck im Mittelpunkt. Alle Gespräche zwischen den Parteien werden vom Nachfolgebegleiter stets begleitet und moderiert. Hat der Kaufinteressent weiterhin Interesse an dem Unternehmen, werden die offenen Punkte zur Abgabe eines indikatives Kaufpreisangebots besprochen und ein finales Angebot von ihm abgegeben. In der Folge prüft der Abgebende das Angebot. Hierbei fließen neben dem Kaufpreis und den Konditionen auch Aspekte wie persönliches Vertrauen und das zukünftige Konzept des Käufers in den Entscheidungsprozess mit ein. Nachdem die Entscheidung zum Fortgang mit einem (Kauf-)Interessenten getroffen ist, wird ihm ein tieferer Einblick in das Unternehmen gewährt. Zuvor wird eine verbindliche Absichtserklärung – auch LoI (= Letter-of-Intent) genannt – geschlossen. Diese entfaltet keine rechtlichen Auswirkungen, haben aber eine hohe „emotionale“ Wirkung. Warum? Der Interessent will sich nun noch intensiver mit dem Betrieb beschäftigen und hierzu ist ein hoher Aufwand notwendig. Bei dem LoI handelt es sich um einen „vorläufigen“ Kaufvertrag, in dem der Kaufpreis, die Zahlungsbedingungen, die zukünftige Rolle des aktuellen Gesellschafters, eine nachfolgende betriebswirtschaftliche Prüfung (= Due Diligence), Wettbewerbsverbote, Garantieverpflichtungen, Auflösungsbedingungen, ggfs. Finanzierungsaktivitäten durch eine Bank usw. geregelt werden. In den meisten Fällen führt der Abschluss des LoI auch zu einer erfolgreichen Transaktion. Zur Durchführung der DD wird seitens des Käufers eine Anforderungsliste mit den zu prüfenden Daten übermittelt. In der Regel findet diese Käufer-Due Diligence in Zusammenarbeit mit dessen Beratern (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte) statt. Es geht für den Käufer darum, mögliche Risiken und Schwachstellen zu erkennen. Der Nachfolgegleiter berät und konzentriert sich in dieser Phase auf die korrekte Deutung der Erkenntnisse aus der Unternehmensprüfung und der Klärung der letzten Fragen und er moderiert diesen Prozess insgesamt.
Kommt es bei der DD zu positiven Ergebnissen, steht der Abschluss des Unternehmensverkaufs an. Basierend auf dem geschlossenen LoI arbeiten die Rechtsanwälte der Parteien den Kaufvertragsentwurf aus. Dieser zirkuliert solange zwischen den Parteien, bis alle Punkte besprochen, abgestimmt und formaljuristisch gesichert sind.

Abschluss

Sind alle Punkte im Kaufvertragsentwurf einvernehmlich verhandelt und abgestimmt sowie juristisch formuliert, wird der notarielle Kaufvertrag bei einem Notar unterzeichnet. Der Unternehmensverkauf ist in den meisten Fallen abgeschlossen, sobald der Kaufpreis bezahlt wurde. Jetzt ist der richtige Moment, den Abschluss (Closing) gebührend zu würdigen, um sich zum Beispiel gemeinsam zu einem Essen zu verabreden.

Übergabe

Mit dem im Kaufvertrag vereinbarten Zeitpunkt erfolgt formal die Betriebsübergabe und die
ausgehandelten Vertragsbedingungen werden umgesetzt. Die Nachfolge ist geregelt. Der Übernehmende führt den Betrieb fort.

 

Über den Autor

Als studierter Wirtschaftsingenieur (Maschinenbau) und ehemaliger Personalleiter diverser technischer Betriebe aus unterschiedlichen Branchen kennt Bernd Friedrich die Bedürfnisse von Unternehmensführern und Mitarbeitern. Dies war auch der Grund für ihn, sich auf Nachfolgebegleitung und -beratung der Unternehmensinhabenden technischer Betriebe zu konzentrieren. Seit 2012 ist er auf diesem Gebiet selbstständig tätig. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung und Begleitung des Unternehmenden entwickelnder, produzierender und vertreibender technischer kleiner und mittlerer (Handwerks-)Betriebe auf dem Gebiet der Unternehmernachfolge. Neben seiner Haupttätigkeit teilt Bernd Friedrich sein profundes Wissen und seine Erfahrungen aus der Praxis in Workshops sowie Webinaren.

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Die Kombination von Bitcoin und Cleantech

Die Kombination von Bitcoin und Cleantech

Wertsteigerndes Potenzial für Unternehmen?   

Die Auswirkungen der Ukraine-Krise haben viele Unternehmen auch insofern aus dem „Uns geht es gut – Winterschlaf“ geweckt, als dass plötzlich Energiekosten an Bedeutung gewannen. Wer in dieser Zeit ein PPA (Power Purchase Agreement/ Stromkaufvereinbarung) hatte, das auslief, hatte mitunter deutlich mehr schlaflose Nächte als zuvor.

Alle Geschäftsmodelle, bei denen Energiekosten einen relativ hohen Anteil an der Kostenstruktur ausmachen, sehen sich plötzlich in einer spürbaren Abhängigkeit, die unangenehm oder sogar kritisch für die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells sein kann.

Wer sich gerade mit solchen Abhängigkeiten befasst, weiß, wie sie sich kurz-, mittel- oder langfristig auf den Unternehmenswert auswirken können.

Regenerative Energiequellen sind heute schon mit Abstand die günstigsten in Bezug auf die Vollkosten. Nur die schwankende Versorgung und Investitionskosten in die nötige Infrastruktur, um diese zu nutzen, waren bisher noch Hinderungsgründe.

Eine Schlüsseltechnologie, die den Return on Invest in solchen Anlagen maßgeblich beeinflussen kann, ist Bitcoin. Ja, richtig gelesen. Insbesondere (aber nicht nur) im Kontext von Unternehmensverkäufen oder Nachfolgen lohnt es sich, hier einmal genauer auf die Potenziale zu schauen.

Die Kurzfassung lautet: Die Einbindung von Bitcoin und regenerativer Energiequellen in das Energiemanagement von Unternehmen hat das Potenzial, die Resilienz, Unabhängigkeit und Profitabilität eines Unternehmens maßgeblich zu steigern. Wir sprechen hier über die Verbindung der Sektoren Strom, Wärme, Mobilität und Vermögenswerte durch Bitcoin-Mining-Technologie.

Heißes Thema: Bitcoin und die Umwelt

Beim Thema Bitcoin kommt immer wieder diese eine, heiß diskutierte Frage auf: Ist das nicht total umweltschädlich?

Nun, es lässt sich leicht darüber diskutieren, ob man Norwegen, Bitcoin, die Weihnachtsbeleuchtung in Amerika, die Schokoladenproduktion, Kinderspielzeug oder Transatlantikflüge wegen ihres Energieverbrauchs verbieten sollte. Doch wenn man genauer darüber nachdenkt, wird schnell klar, dass alles, was Menschen tun, Energie benötigt. Die Frage, was davon zu verbieten ist, entpuppt sich somit als unsinnig, zumindest ist sie nicht zielführend.

Man wird schnell erkennen, dass es nicht wirklich darauf ankommt, ob wir gut oder schlecht finden, wofür Menschen Energie verwenden. Die entscheidende Frage ist vielmehr, wie Energie erzeugt wird, da dies tatsächlich beeinflussbar ist und sich vor allem über die Kosten von selbst reguliert. Es sei denn, Preise werden durch Manipulation, Subvention und Machtmissbrauch beeinflusst.

Daher sollten wir uns auf die Art der Energieerzeugung konzentrieren, wenn es tatsächlich um die Auswirkungen auf die Umwelt geht.

Es mag etwas komplexer sein, die Rolle von Bitcoin und deren Auswirkungen auf die Energieerzeugung zu verstehen. Daher sollten wir unbedingt sorgfältig prüfen und erforschen, ob Bitcoin nicht viel eher ein bedeutender Hebel sein kann, um den Umstieg auf erneuerbare Energien weltweit zu beschleunigen.


Mehr zum Thema:

Hörtipp zum Thema Bitcoin als Treiber der Clean Disruption in dieser Episode meines Podcasts INNOVATE+UPGRADE https://oberwasser-consulting.de/bitcoin-treiber-der-clean-disruption/

Warum sich jedes Unternehmen mit Bitcoin beschäftigen sollte kann man hier in dieser Episode des Podcast der Bitcoin Effekt https://www.fountain.fm/episode/14106359289

Über den Autor

Peter Rochel ist ein renommierter Experte und Berater für Jobs to Be Done (JTBD). Seit 2006 arbeitet er mit dieser Methode und hat seitdem ein einzigartiges JTBD Research & Innovation Framework entwickelt. Er ist Inhaber von Oberwasser Consulting®, einer spezialisierten Beratungsboutique für JTBD und Mitentwickler des The Wheel of Progress® Canvas. Rochel hat über 700 Unternehmen in unterschiedlichen Branchen bei der Anwendung der JTBD-Theorie unterstützt, um deren Produkte, Services, Marketing und Geschäftsmodelle zu verbessern und neu zu erfinden. Neben seiner Arbeit als Berater teilt er sein Wissen offen in Meetups, Podcasts, Workshops, Trainings und auf Konferenzen. Zudem ist er Aufsichtsratsvorsitzender eines Greentech Unternehmens und Co-Founder einer Managementberatung und Softwarefirma, die sich auf Bitcoin-Technologie spezialisiert hat um Organisationen darin zu unterstützen, Geschäftsmodelle frühzeitig auf die Disruption im globalen Geldsystem vorzubereiten.