Wechselt der Inhaber eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils durch eine im weitesten Sinne rechtsgeschäftliche Vereinbarung, spricht man von Betriebsübergang. Inzwischen wurde der Betriebsübergang durch mehrere Richtlinien auch europarechtlich weitgehend vereinheitlicht und findet in § 613a BGB seinen Niederschlag im nationalen Arbeitsrecht.
Gem. § 613 BGB geht das Arbeitsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten auf den Erwerber über und die bisherige Betriebszugehörigkeit gilt auch für den neuen Arbeitgeber. Dieser Bestandsschutz kann im Rahmen der Unternehmensnachfolge allerdings durchaus problematisch sein, bzw. werden. Aus diesem Grund hat Herr Garbe, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, die Probleme und Möglichkeiten in seinem neuesten Vortrag herausgearbeitet und seinem interessierten Publikum präsentiert.
Für die Teilnehmer der Veranstaltung und interessierte Dritte stellen wir seine Präsentation hiermit zur Verfügung.
Bei allen Fragen zum Arbeitsrecht steht Herr Garbe selbstverständlich auch Ihnen gerne als Ansprechpartner oder Referent persönlich zur Verfügung. Zur Kontaktaufnahme klicken Sie hier.