IT-Probleme sind gelöst!
Ab sofort können Sie uns wie gewohnt wieder unter info@rheinfolge.com erreichen.
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Leider kommt es zurzeit zu Problemen mit unserer allgemeinen Kontaktadresse (info@rheinfolge.com).
Wir arbeiten mit Hochdruck daran, das Problem zu lösen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Fragen aber vorerst direkt an:
Lars Ahlbory (ahlbory@rheinfolge.com) oder
Florian Suchan: (suchan@rheinfolge.com)
An alle Teilnehmer des Rheinischen Nachfolgetags 2019:
Ihre persönliche Rückmeldung ist uns wichtig, denn auch wir wollen uns ständig weiterentwickeln und verbessern. Bitte lassen Sie uns hierzu den ausgefüllten Feedbackogen zum Rheinischen Nachfolgetag 2019 per E-Mail, Fax oder postalisch zukommen (Schulnoten: 1 = sehr gut; 6 = ungenügend). Herzlichen Dank.
Smartphones, Laptops, Tablets, E-Mail, Onlinebanking. Zunehmend findet die Digitalisierung Einfluss auf das Leben des Einzelnen und den Geschäftsablauf in KMUs. In diesem Kontext stellen sich die Fragen, wie im Erbfall mit den Daten umzugehen ist, wie ein beteiligter Dritter zu verfahren hat und welche Vorbereitungen der Unternehmer treffen kann, um für einen reibungslosen Ablauf zu sorgen, der zudem auch seinen Interessen entspricht.
Im Grundsatz steht die Gesamtheit von Rechtsverhältnissen einschließlich der elektronischen Datenbestände den Erben zu (sog. „digitaler Nachlass“) und zwar ungeachtet etwaiger anders lautender Nutzungsbedingungen der Provider (BGH, v. 12.07.2018 – III 183/17). Hierdurch werden Unternehmer, Erben, Testamentsvollstrecker und Bevollmächtigte aber vor Herausforderungen gestellt. Im Fall des Erblassens sind die vorgenannten Dritten nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet alle Datenträger (wie z.B. PCs, Smartphones und sonstige Speichermedien) in Besitz zu nehmen, die digitalen Inhalte zu sichern und zu sichten. Hierzu gehört insbesondere auch die Prüfung nach Nachlassverbindlichkeiten und Vermögenswerten, denn beide Posten müssen bei der Erbschaftssteuererklärung zum Ansatz gebracht werden. Aber auch die Nichterfüllung der Verpflichtungen birgt erhebliche Haftungsrisiken gegenüber den Gläubigern aber auch gegenüber den (Mit-)Erben und Pflichtteilsberechtigten. Viele der hieraus resultierenden Fragen hat der Bundesgerichtshof in dem eingangs genannten Urteil vom 12.07.2019 geklärt:
Daneben sind indes viele Fragen zum Umgang mit dem digitalen Nachlass noch nicht abschließend geklärt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich für jeden Unternehmer, die Rechte und Pflichten von Bevollmächtigten, Betreuern, Erben und Testamentsvollstreckern beizeiten möglichst umfassend und präzise zu regeln und zugleich weitere Vorkehrungen zu treffen, die den Berechtigten die Erfüllung ihrer Aufgaben ermöglichen bzw. erleichtern:
Liebe Interessenten,
nach Rücksprache mit unserem Mitveranstalter und Kooperationspartner konnten wir die Platzzahl erhöhen. Es sind daher noch ein paar wenige Restplätze verfügbar. Die Anmeldemaske ist also wieder freigeschaltet und Sie können sich hier anmelden:
https://www.ihk-koeln.de/U0210019021.AxCMS